Wie der Ablauf ist

Wenn der logopädische Bedarf festgestellt ist, klären Sie bitte zunächst bei Ihrem Arzt, ob Sie eine Heilmittelverordnung bekommen würden. Da diese nur 30 Tage gültig ist, empfiehlt es sich, dann erst einen Termin bei uns auszumachen und anschließend die Verordnung beim Arzt abzuholen, damit die Gültigkeit gewährleistet ist. Wir versuchen Ihnen so schnell wie möglich einen Therapieplatz anzubieten.

Wir behandeln sowohl Kassenklienten aller Kassen als auch Privatklienten. Als Privatklient klären Sie bitte im Vorhinein, welche Behandlungssätze Ihre Kasse übernimmt. Die Praxissätze erfragen Sie bitte bei unserem Team. Für die logopädische Therapie bei Kindern übernimmt die Krankenkasse die Kosten, Erwachsene müssen eine Zuzahlung leisten.

Um einen Termin mit uns zu vereinbaren, können Sie gerne innerhalb der Sprechzeiten,
Dienstag von 8.30 bis 12.30 Uhr, unter der Telefonnummer 069 – 331165 anrufen.

Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen oder sich über das Kontaktformular auf dieser Seite anzumelden.

Wir bemühen uns, Ihnen zeitnah einen Termin anzubieten. Wir arbeiten jedoch mit einer Warteliste, sodass Sie dies bitte berücksichtigen.
Um Wartezeiten zu minimieren, bieten wir häufig Vorstellungstermine an, bei denen in zwei oder drei Terminen zunächst eine Diagnostik und Beratung stattfindet, sodass erste Fragen geklärt werden können, bevor die Therapie regelmäßig startet. Die regelmäßigen Termine finden dann meist 1-2 mal wöchentlich mit festen Therapiezeiten statt.

Ebenfalls bieten wir Hausbesuche an für Klienten, denen es nicht möglich ist, in die Praxis zu kommen. Unsere Praxis ist nicht barrierefrei, wir haben fünf Stufen, die zur Praxis hochführen. Bitte klären Sie daher mit Ihrem Arzt, ob er einen Hausbesuch verordnet und geben dies bitte bei der Anmeldung direkt mit an.

Sobald die Therapie startet, bitten wir Sie pünktlich zu den Terminen zu erscheinen, damit keine Verzögerungen im Ablauf entstehen. Sie dürfen im Wartezimmer Platz nehmen und werden zu Ihrem Termin aufgerufen.

Sollten Sie einen Termin bei uns einmal nicht wahrnehmen können, müssen Sie diesen 24 Stunden im Voraus absagen, da wir sonst eine private Ausfallgebühr erheben müssen.

Eine Verordnung umfasst meist 10 Therapieeinheiten sowie eine Diagnostik. Anschließend wird weiterer Therapiebedarf in einem Arztbrief mitgeteilt und die Therapie kann mit einer weiteren Heilmittelverordnung fortgesetzt werden.