Die logopädische Therapie wird vom Arzt, also dem Kinderarzt, Allgemeinmediziner, Neurologen, HNO-Arzt, Zahnarzt, Kieferorthopäden oder Pädaudiologen verordnet.
Die logopädische Therapie wird vom Arzt, also dem Kinderarzt, Allgemeinmediziner, Neurologen, HNO-Arzt, Zahnarzt, Kieferorthopäden oder Pädaudiologen verordnet.
Manchmal empfehlen auch Krankenhäuser, Kliniken oder das SPZ die Vorstellung beim Logopäden. Die Verordnung kann hier teilweise auch ausgestellt werden.
Bitte bringen Sie daher zum ersten Termin eine aktuelle Heilmittelverordnung für die logopädische Therapie mit, die nicht älter als 14 Tage sein darf.
Falls Sie schon Berichte von vorangegangenen Untersuchungen oder Therapien vorliegen haben, bringen Sie diese bitte ebenfalls zum ersten Termin mit. Dies hilft uns, das Störungsbild besser einschätzen zu können und die Diagnostik und Therapie gut zu planen.
Da wir in der ersten Stunde eine ausführliche Anamnese machen, das bedeutet ein Gespräch über den bisherigen Verlauf der Erkrankung sowie bei Kindern über die allgemeine Entwicklung, ist es wichtig, dass Sie Eckdaten wissen und gegebenenfalls einen Dolmetscher mitbringen.
Planen Sie bitte für die Therapie 45 Minuten ein, es sei denn der Arzt hat eine andere Zeit verordnet. Wir sind eine Bestellpraxis, das bedeutet, Sie bekommen einen festen Termin und der nächste Klient ist direkt im Anschluss dran.
Die Kosten für die Therapie übernimmt die Krankenkasse. Bei erwachsenen Klienten ist eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Rezeptkosten plus 10 € pro Rezept zu bezahlen. Wenn Sie eine Befreiungskarte von der Krankenkasse haben, zeigen Sie uns diese bitte ebenfalls direkt.